Behalte- / Weiterverwendungszeit
Generell gilt, dass der Lehrling 3 Monate nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung oder nach Ende der Lehrzeit weiter im Betrieb verwendet werden muss.
Von der Dauer der Behaltezeit gibt es jedoch Ausnahmen
- Einige Kollektivverträge regeln eine längere Behaltezeit (zB im Kollektivvertrag für Handelsangelstellte ist eine Behaltezeit von 5 Monaten vorgesehen)
- Wenn der Lehrling nur die Hälfte der Lehrzeit im Betrieb absolviert hat, halbiert sich auch die Behaltezeit.