Behalte- / Weiterverwendungszeit

Generell gilt, dass der Lehrling 3 Monate nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung oder nach Ende der Lehrzeit weiter im Betrieb verwendet werden muss.

Von der Dauer der Behaltezeit gibt es jedoch Ausnahmen

  • Einige Kollektivverträge regeln eine längere Behaltezeit (zB im Kollektivvertrag für Handelsangelstellte ist eine Behaltezeit von 5 Monaten vorgesehen)
  • Wenn der Lehrling nur die Hälfte der Lehrzeit im Betrieb absolviert hat, halbiert sich auch die Behaltezeit.