Erwachsene Lehrlinge
Eine Lehrlingsausbildung ist auch für Personen über 18 Jahre möglich. Ausbildungsbetriebe können hierfür eine Förderung beantragen.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- 3 kollektivvertragliche Hilfskräftentgelte für das erste Lehrjahr
- 2 kollektivvertragliche Hilfskräftentgelte für das zweite Lehrjahr
- je 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt für das dritte bzw. vierte Lehrjahr
der Förderantrag ist bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ihres Bundeslandes einzubringen.