Fristen
Mit Beginn der Lehrlingsausbildung hat der Lehrberechtigte folgende Fristen zu beachten:
- Lehrvertragsanmeldung
Lehrverträge sind innerhalb von 3 Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ihres Bundeslandes zur Protokollierung einzureichen. - Berufsschuldanmeldung
Innerhalb von 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses ist der Lehrling durch den Lehrberechtigten bei der zuständigen Berufsschule anzumelden. - Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse
Der Lehrling ist jedenfalls vor Beginn der Lehrzeit bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.