Fristen

Mit Beginn der Lehrlingsausbildung hat der Lehrberechtigte folgende Fristen zu beachten:

  • Lehrvertragsanmeldung
    Lehrverträge sind innerhalb von 3 Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ihres Bundeslandes zur Protokollierung einzureichen.
  • Berufsschuldanmeldung
    Innerhalb von 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses ist der Lehrling durch den Lehrberechtigten bei der zuständigen Berufsschule anzumelden.
  • Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse
    Der Lehrling ist jedenfalls vor Beginn der Lehrzeit bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.