Protokollierung des Lehrvertrages
Der Lehrvertrag ist spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Antritt der Lehre zur Protokollierung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer abzumelden.
Der Lehrvertrag ist spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Antritt der Lehre zur Protokollierung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer abzumelden.