Integrative Berufsausbildung
Auch für Jugendliche mit Lern- oder Leistungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit auf unterschiedliche Art und Weise zu einem Lehrabschluss zu gelangen:
Dies ist etwa durch
- die verlängerte Lehre, bei der die Lehrzeit um bis zu 2 verlängert werden kann oder
- durch die Teilqualifikationslehre möglich. Dabei wird das Berufsbild eines Lehrberufs auf bestimmte Teile eingeschränkt.
Die integrative Berufsausbildung richtet sich an folgendes Personen:
- Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf
- Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss
- Menschen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
- Unvermittelbarkeit in ein Lehrverhältnis aus „in der Person gelegenen Gründen“