Lehrlingsentschädigung
Die Lehrlingsentschädigung ist das vom Lehrling verdiente Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung. Der Lehrberechtigte ist zur Bezahlung der Lehrlingsentschädigung verpflichtet. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ergibt sich
- aus dem anzuwendenden Kollektivvertrag oder
- wenn kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, aus der Vereinbarung zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling. Dabei steht dem Lehrling aber jedenfalls die Höhe der Lehrlingsentschädigung für gleiche, verwandte oder ähnliche Lehrberufe zu.