Lehrvertrag

Der Lehrvertrag ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling. Er ist sowohl vom Lehrberechtigten als auch vom Lehrling unterschreiben. Ist der Lehrling noch minderjährig, muss den Lehrvertrag verpflichtend auch der gesetzliche Vertreter unterschreiben.

Folgende Daten hat der Lehrvertrag zu enthalten:

  • Bei physischen Personen den Vornamen, den Familiennamen und den Wohnort des Lehrberechtigten, bei juristischen Personen oder offenen Gesellschaften oder Kommanditgesellschaften die Firma und den Sitz des Lehrberechtigten; weiters den Gegenstand des Betriebes und den Standort der festen Betriebsstätten, in denen der Lehrling ausgebildet werden soll, gegebenenfalls den Vornamen, den Familiennamen und den Wohnort des gewerberechtlichen Geschäftsführers oder den Vornamen und den Familiennamen des Ausbilders; sofern jedoch ein betraut wurde, dessen Vornamen und Familiennamen
  • den Vornamen und den Familiennamen des Lehrlings, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort, seine Sozialversicherungsnummer, seinen Wohnort, bei minderjährigen Lehrlingen den Vornamen, Familiennamen und den Wohnort der gesetzlichen Vertreter
  • die Bezeichnung des Lehrberufes, den der Lehrling erlernen soll und die für diesen Lehrberuf festgesetzte Dauer der Lehrzeit
  • im Falle eines Lehrberufes, der als modularer Lehrberuf eingerichtet ist, die Bezeichnung des Grundmoduls, des Hauptmoduls und gegebenenfalls des Spezialmoduls, die der Lehrling erlernen soll und die dafür festgesetzte Dauer der Lehrzeit
  • das Eintrittsdatum als den kalendermäßigen Beginn und das kalendermäßige Ende des Lehrverhältnisses
  • die Erklärung des Lehrlings, für den minderjährigen Lehrling die des gesetzlichen Vertreters, mit der Aufnahme in ein für die Schüler der Berufsschule bestimmtes Schülerheim einverstanden zu sein, wenn der Lehrling die Berufsschulpflicht nur auf diese Weise erfüllen kann
  • der Hinweis
    • auf die Pflicht zum Besuch der Berufsschule
    • auf die allenfalls bestehende kollektivvertragliche Verpflichtung zur Ausbildung in einem Ausbildungsverbund
    • auf die Bestimmungen über die Endigung und Auflösung des Lehrverhältnisses
    • auf die Höhe der Lehrlingsentschädigung
    • Name und Anschrift der betrieblichen Vorsorgekasse

Der unterschriebene Lehrvertrag ist jedenfalls binnen 3 Wochen nach Antritt der Lehre zur Protokollierung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer anzumelden. Davon ist auch der Lehrling zu informieren.