Lehrzeit

Die Dauer der Lehrzeit ist in den Ausbildungsordnungen festgelegt und liegt – je nach Lehrberuf – zwischen zwei und vier Jahren. Der Lehrvertrag zwischen dem Lehrling und dem Lehrberechtigten wird für diese Zeit abgeschlossen. Es handelt sich daher um ein befristetes „Arbeits“verhältnis. Die Lehrzeit endet daher grundsätzlich mit dem im Lehrvertrag angegebenen Datum. Wenn die Lehrabschlussprüfung allerdings früher absolviert wird, endet die Lehrzeit mit dem Ablauf der Woche, in der die Prüfung absolviert worden ist.

Die Lehrzeit kann darüber hinaus auch verkürzt werden:

  • wenn bereits eine Lehrzeit im gleichen oder in einem fachlich verwandten Lehrberuf absolviert worden ist,
  • wenn bereits eine höhere Schule abgeschlossen wurde, kann diese Zeiten bei fachlich verwandten Lehrberufen angerechnet werden.
  • wenn bereits im Ausland Ausbildungszeiten gesammelt wurden, können diese ebenfalls angerechnet werden.