Sozialversicherung
Lehrlinge sind vollversichert. Das heißt, dass sie in folgenden Sparten versichert sind:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Pensionsversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Der Lehrling ist jedenfalls vor Beginn der Lehrzeit bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.